Satzung

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der Verein trägt den Namen „Polizeisport-und Präventionsverein Minden von 1999 e.V." (PSPV Minden). Das Gründungsjahr ist 1999. Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Oeynhausen unter der Nr. 41342 eingetragen.

(2) Er hat seinen Sitz in Minden (Westfalen).

(3) Der Gerichtsstand ist Minden (Westfalen).

(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Aufgaben, Zweck, Gemeinnützigkeit

(1) Der Zweck des Vereins ist die Förderung der Kriminal- und Verkehrsunfallprävention (§ 52 (2) Nr. 20 AO) und die Förderung des Sports (§ 52 (2) Nr. 21 AO).

Darüber hinaus versteht sich der PSPV Minden als polizeinahe Einrichtung und unterstützt im Rahmen seiner Tätigkeit die Aufgaben der Polizei. Entsprechend seiner Anbindung an die Polizei genießt er im besonderen Maße Vertrauen in der Bevölkerung. Es bleibt deshalb Verpflichtung des PSPV Minden, diese durch Kompetenz erreichte Akzeptanz zu wahren.

(2) Ziele des PSPV Minden sind:

a) polizeibezogene Interessen im Rahmen von Vereinsaktivitäten umzusetzen und dies in der Öffentlichkeit zu verdeutlichen.

b) Ausbau und Verstärkung der Beziehung zur Polizei sowie Unterstützung von polizeilichen Veranstaltungen.

c) Unterstützung und Ergänzung des Dienstsports der Kreispolizeibehörde Minden. Die inhaltliche Gestaltung soll durch das Präsidium des PSPV Minden mit der Kreispolizeibehörde Minden vertraglich geregelt werden.

d) Aufgreifen von bedeutenden polizeispezifischen Themen, wie z.B.

  • Rehabilitation und Prävention für Kinder
  • Prävention für Jugendliche
  • Prävention für Mädchen und Frauen
  • Prävention für Senioren
  • §  Allgemeine Prävention

e) Unterstützung des Breitensports in den Kommunen.

f) Erfahrungsaustausch mit den Polizeisportvereinen des Landes Nordrhein-Westfalen. Zu diesem Zweck ist der PSPV Minden Mitglied im Polizeisportverein Nordrhein-Westfalen 1990 e.V.

(3) Der PSPV Minden verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(4) Mittel, die dem PSPV Minden gehören und zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf kein Verein und keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des PSPV Minden fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung, begünstigt werden.

(5) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(6) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen.

(7) Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

 

§ 3 - § 19 ...

Lesen Sie hier die Satzung in vollem Umfang: Datei "Satzung.pdf"